| Öffentliche Erklärung |  | An der Thuner Stadtratssitzung vom 18. September 2008 wurde mir im Rahmen der Beratung des Geschäfts Teilverkauf Energie Thun AG von Stadtrat Patric Bhend (SP) unterstellt, mein bisheriges Engagement in diesem Stadtratsgeschäft sei möglicherweise durch geschäftliche Interessen motiviert, die von einer politischen Zustimmung zu einem Teilverkauf profitieren würden. Die Unterstellung ist nicht auf die leichte Schulter zu nehmen und hat einen Namen: Korruptionsverdacht. Dazu halte ich öffentlich folgendes fest: Keine der Firmen, an denen ich massgebende Anteile halte oder in der Vergangenheit hielt, hat je eine Geschäftsbeziehung irgendwelcher Art mit der BKW FMB Energie AG oder einer Gesellschaft der BKW-Gruppe unterhalten. Weder zurzeit noch in absehbarer Zukunft laufen von meiner Seite oder von Firmen, an denen ich beteiligt bin, Akquisitionsbestrebungen innerhalb der BKW-Gruppe. Auch habe ich nie Funktionen in Organen von BKW-Gesellschaften wahrgenommen oder Anteile an solchen Firmen gehalten. Von einem Ja zum Teilverkauf der Energie Thun AG profitiere ich nicht mehr als irgendein anderes Mitglied des Stadtrats.
Von einer Interessenbindung oder gar -kollision in diesem Geschäft kann keine Rede sein. Entsprechende Unterstellungen sind haltlos. Bereits vor sechs Monaten habe ich eine direkte persönliche Frage eines anderen SP-Stadtrats nach einer möglichen Interessenbindung in diesem Geschäft zu Handen seiner Fraktion umfänglich und unmissverständlich negativ beantwortet. Vor diesem Hintergrund gesehen erstaunen die nun im Plenum des Stadtrats, vor Publikum und Medien erneut angestellten Mutmassungen. Dass politisches Engagement auch allein in persönlicher Überzeugung begründet sein kann, scheint einigen Stadtratskollegen offenbar unglaublich zu sein.
Ganz allgemein kann es nicht sein, dass die Mitglieder des Thuner Stadtrats unter Generalverdacht der Interessenkollision stehen und diese spontan und oder auf Aufforderung von anderen Ratsmitgliedern abstreiten müssen. Leider enthalten aber weder die Thuner Stadtverfassung noch das Geschäftsreglement des Stadtrats einschlägige Bestimmungen zur vorausgesetzten Unabhängigkeit der Ratsmitglieder. Solche Regelungen sind jedoch für das Bundesparlament, den Grossen Rat des Kantons Bern und viele Kantons- und Stadtparlamente üblich. Ihr Fehlen schafft Raum für Mutmassungen und Misstrauensbezeugungen, wie das Beispiel hier zeigt.
Aus eigener Betroffenheit und im Interesse einer unbelasteten Arbeit der politischen Behörde Stadtrat werde ich deshalb an der Ratssitzung vom 30. Oktober 2008 eine Motion (siehe Downloads) einreichen, welche die erwähnte Rechtslücke schliessen will. Darin kann die ohnehin anstehende Revision des Stadtratsreglements genutzt werden, um dort eine Offenlegungspflicht von Interessenbindungen und eine Regelung der Ausstandspflicht zu verankern. |
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 | Download |  |  | Motion betreffend die Offenlegung von Interessenbindungen der Stadtratsmitglieder > Motionstext |  |  |  |  |
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